Der Begriff Erdbestattung bezeichnet die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg im Erdreich. Vor der Beisetzung findet zumeist eine Trauerfeier statt.
In Deutschland ist die Erdbestattung durch zahlreiche Gesetze geregelt. So besteht zum Beispiel der so genannte Friedhofszwang. Das bedeutet, dass jede Erdbestattung auf einem Friedhof erfolgen muss. Die Verwendung eines Sarges ist vorgeschrieben (Ausnahmen gibt es aus religiösen Gründen, länderspezifisch). Die Ruhezeiten sind abhängig von den Gemeinden geregelt.
Unter einer Feuerbestattung wird die Einäscherung des Verstorbenen und die anschließende Beisetzung seiner Asche in einem entsprechenden Behältnis verstanden.
Bevor Feuerbestattungen generell durchgeführt werden können, müssen Sie als Angehörige bestätigen, dass die Einäscherung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war.
Durch die Einäscherung des Verstorbenen unterscheidet sich der Ablauf einer Erd- und Feuerbestattung. Der Zeitraum zwischen dem Todesfall und der Beisetzung ist aufgrund der Kremierung länger.
Sie können entscheiden, ob eine Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss an der Urne stattfinden soll.
Einige Familien halten eine Trauerfeier am Sarg mit Verwandten, Freunden und Bekannten ab, setzen die Urne aber im engsten Familienkreis bei. Diese Vorgehensweise gibt die Möglichkeit, des Verstorbenen gemeinsam und im feierlichen Rahmen zu gedenken, aber ebenso, in Ruhe Abschied zu nehmen.
Eine oft gestellte Frage: Warum ist ein Sarg notwendig?
Nach der Kremierung wird die Urne, in welcher die Asche des Verstorbenen verwahrt wird, beigesetzt. Dennoch wird für die Bestattung ein Sarg benötigt. Wir wurden schon häufiger gefragt, warum ein Sarg nötig ist. Grund hierfür ist die in Deutschland geltende Sargpflicht, welche die Einsargung vor der Einäscherung vorsieht sowie die Aspekte der Pietät. |