Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst, auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Bei Eintritt des Todes im Seniorenheim, Krankenhaus, Hospiz oder weiteren Einrichtungen wird das Personal den Arzt verständigen.
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Halten Sie hierzu, wenn möglich, den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Im Anschluss können Sie uns jederzeit, rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres, auch Wochenenden und Feiertagen erreichen. Wir werden mit Ihnen in aller Ruhe besprechen, welche weiteren Schritte nun erforderlich sind. Ab jetzt gehen wir an Ihrer Seite und helfen. Sie erreichen uns unter 05351 34144 und 05351 3684.
In vielen Fällen stimmen sich die einzelnen Familienmitglieder oder Freunde aber ab, wer sich um welche Aufgaben kümmert.
(Regelungen gelten in Niedersachsen, Änderungen vorbehalten)