Was muss ich im Trauerfall tun?

Die ersten Schritte


Arzt oder Bereitschaftsdienst verständigen

Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst, auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Bei Eintritt des Todes im Seniorenheim, Krankenhaus, Hospiz oder weiteren Einrichtungen wird das Personal den Arzt verständigen.

 


Arzt erstellt Todesbescheinigung

Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Halten Sie hierzu, wenn möglich, den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

 


Bestatter verständigen

Im Anschluss können Sie uns jederzeit, rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres, auch Wochenenden und Feiertagen erreichen. Wir werden mit Ihnen in aller Ruhe besprechen, welche weiteren Schritte nun erforderlich sind. Ab jetzt gehen wir an Ihrer Seite und helfen. Sie erreichen uns unter 05351 34144 und 05351 3684.

 


Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?


Für die Erledigung der notwendigen Formalitäten benötigen wir die nachfolgenden Unterlagen. Machen Sie sich keine Sorgen wenn Dokumente unauffindbar sein sollten, wir helfen Ihnen gerne bei der Besorgung oder Beantragung.

  • Personalausweis oder Reisepass des/der Verstorbenen
  • Todesbescheinigung vom Arzt (beim Haussterbefall)
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
  • An Stelle der Einzelurkunden genügt auch die Vorlage des vollständig ausgefüllten Familien-Stammbuches, mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
  • Bei Aussiedlern, Aussiedlerausweis, Einbürgerungsurkunde, Geburts- und Heiratsurkunden in Originalsprache und jeweils deutscher Übersetzung, bei Namenänderung zusätzlich die Namensänderungsurkunde
  • Falls vorhanden: Graburkunden und Bestattungsvorsorgevertrag
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse


Für den Beratungstermin zur Beantragung der Witwen-/Witwerrente halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Rentenbescheid der/des Verstorbenen
  • Rentenbescheid der/des Hinterbliebenen
  • Betriebsrenten
  • Steuer-ID der/des Hinterbliebenen
  • Familienstammbuch
  • Krankenversicherungskarte der/des Hinterbliebenen
  • Kontonummer der/des Hinterbliebenen


Wer kümmert sich um die Bestattung?


In den meisten Fällen ergibt sich von selbst, wer sich um die Bestattung und die Formalitäten kümmert oder im besten Fall wurde durch eine Bestattungsvorsorge alles im Vorfeld geregelt. Wo es aber unklar ist, legt der Gesetzgeber eine Reihenfolge fest:

  1. Ehepartner/Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Gemeinschaft
  6. Großeltern
  7. Enkelkinder
  8. sonstige Verwandte bis zum dritten Grad

In vielen Fällen stimmen sich die einzelnen Familienmitglieder oder Freunde aber ab, wer sich um welche Aufgaben kümmert.

 

(Regelungen gelten in Niedersachsen, Änderungen vorbehalten)


 

Wir sind 24 Stunden 7 Tage die Woche für Sie erreichbar! Telefon: 05351 34144

info@lamontain-bestattungen.de

Emmerstedter Str. 24

38350 Helmstedt