Von einer Organspende ist dann die Rede, wenn ein Spender einem anderen Menschen freiwillig ein Organ spendet, damit dieser weiterleben kann. Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten der Organspende unterschieden – der postmortalen Organspende nach dem Tod und der Lebendspende.
Postmortale Organspende
Die postmortale Organspende findet nach dem Tod eines Spenders statt. Dabei ist für die Organentnahme entscheidend, dass der Herz-Kreislauf-Stillstand noch nicht beim Spender eingetreten ist, denn für eine erfolgreiche Organspende müssen die Organe weiterhin durchblutet und mit Sauerstoff versorgt sein.
Lebendspende
Eine Lebendspende wird zu Lebzeiten des Organspenders vorgenommen. Im Rahmen dieser Art der Organspende können ausschließlich Niere und Leber gespendet werden. Der Grund: Geeignete Spender mit gesunden Organen können auch mit einer Niere beziehungsweise einem gesunden Leberlappen weiterleben.
Die Organe eines Menschen können durch unterschiedliche Umstände in ihrer Funktion erheblich beeinträchtigt werden oder sogar komplett versagen. Das kann beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder einer Stoffwechselerkrankung der Fall sein. Manchmal kann in solchen Situationen eine Organspende die letzte Chance zur Rettung eines Menschenlebens sein.
Gesetzliche Bestimmungen für die Organspende
In Deutschland werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organspende im Transplantationsgesetz, kurz TPG, geregelt. Der § 2 Abs. 2, Satz 3 des Transplantationsgesetztes besagt, dass einwillige Personen ab 16 Jahren ihr Einverständnis zur Organspende erklären dürfen.
Zustimmung des Organspenders
In Deutschland besteht in jedem Fall für eine Organspende die Voraussetzung, dass sich der Spender zu Lebzeiten dafür entschieden und eine entsprechende Erklärung abgegeben hat – etwa im Rahmen einer Patientenverfügung oder über einen Organspendeausweis.
Hirntod des Organspenders
Handelt es sich um eine postmortale Organspende, dann muss der Hirntod des Spenders eindeutig festgestellt worden sein, bevor Organe entnommen und transplantiert werden dürfen. Ein Hirntod liegt dann vor, wenn es zum unwiderruflichen Ausfall aller Gehirnfunktionen gekommen ist. Als sichere Anzeichen dafür gelten unter anderem die Bewusstlosigkeit, die fehlende selbstständige Atmung und der Ausfall der Hirnstammreflexe (z. B. Reaktionslosigkeit der Pupillen auf Licht).
Gesunde Organe (keine Kontraindikationen)
Für die Transplantation von Spenderorganen ist grundsätzlich vorausgesetzt, dass diese gesund sein müssen. Es dürfen keine sogenannten Kontraindikationen vorliegen. Unter Kontraindikationen versteht man in der Medizin bestimmte Umstände, die beispielsweise eine Transplantation verbieten. Dazu gehören etwa akute Krebserkrankungen mit metastasierender Tumorbildung.
Bei einer Lebendspende dürfen Organspender selbst darüber entscheiden, wer das Organ bekommt. Oft handelt es sich bei Empfängern um Personen, die dem Spender persönlich sehr nahestehen, etwa Verwandte oder Lebenspartner.
Bei einer postmortalen Organspende ist das anders. In Deutschland gibt es Wartelisten für postmortale Organspenden. Auf diesen Listen werden alle Patienten geführt, die ein Spenderorgan benötigen. Da es viel mehr Patienten als Spender gibt, sind die Wartelisten lang. Daher stellt sich die Frage, welcher Patient zuerst ein benötigtes Spenderorgan bekommt. Diese Entscheidung wird auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien getroffen. Beispielsweise wird eingestuft, wie dringlich die Organspende für das Überleben des Patienten ist. Ebenso wird bewertet, ob die Transplantation bei Patienten Aussicht auf Erfolg hat.
In Deutschland gilt, dass mit Organspenden kein Gewinn erwirtschaftet werden darf. Jedoch verursachen operative Eingriffe zwecks Entnahme und Transplantation von Spenderorganen Kosten. Daher werden Krankenhäuser, die Transplantationen durchführen, in Form einer Pauschale von der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) für die entstehenden Aufwände finanziell entschädigt.
Die Kosten für die Entnahme der Organe stellt die DSO den Krankenkassen der Organempfänger in Rechnung. Das Transplantationszentrum erhält für die Organübertragung und die stationäre Behandlung vor der Transplantation eine Fallpauschale von der Krankenkasse des Empfängers.
Grundsätzlich darf jede Person, die über 16 Jahre alt ist, Organe spenden. Allerdings ist für eine Organspende vorausgesetzt, dass die Organe gesund sein müssen. Organe können daher nicht gespendet werden, wenn der Spender beispielweise an Krebs erkrankt ist.
Quelle: www.bestatter.de